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February
2026
Steuersenkung im Kanton Zürich: Weniger Steuern – aber wie viel genau? Oder wieso es weniger als 3% sind.Steuersenkung im Kanton Zürich: Weniger Steuern – aber wie viel genau? Oder wieso es weniger als 3% sind.

Steuersenkung im Kanton Zürich: Weniger Steuern – aber wie viel genau? Oder wieso es weniger als 3% sind.

Steuersenkung im Kanton Zürich: Weniger Steuern – aber wie viel genau? Oder wieso es weniger als 3% sind.

Kurz vor Jahresende hat der Kantonsrat Zürich eine temporäre Senkung des kantonalen Steuerfusses beschlossen. Ab 2026 sinkt dieser von 98% auf 95% vorerst für zwei Jahre. Inder öffentlichen Diskussion ist dabei häufig von einer «3‑prozentigen Steuersenkung» die Rede. Diese Aussage ist politisch eingängig – steuerlich jedoch nur bedingt aussagekräftig. Wie viel weniger Steuern muss tatsächlich bezahlt werden?

Was wurde beschlossen

Der kantonale Steuerfuss, welcher auf die sogenannte einfache Staatssteuer angewendet wird, wird um drei Prozentpunkte reduziert. Der Entscheid gilt vorerst für die kommenden zwei Jahre.

Weshalb sind es nicht einfach 3 % weniger Steuern?

Der Steuerfuss ist lediglich ein Multiplikator innerhalb der gesamten Steuerberechnung. Eine Reduktion des Steuerfusses um drei Prozentpunkte bedeutet daher nicht, dass sich die effektive Steuerrechnung ebenfalls um 3 % reduziert. Massgebend ist vielmehr, wie stark der kantonale Anteil an der gesamten Steuerbelastung ins Gewicht fällt.

Konkretes Zahlenbeispiel (exkl. Direkte Bundessteuer)

Eine natürliche Person mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 150‘000 (ledig, Grundtarif, ohne Vermögen, ohne Konfession, Stadt Zürich) zahlte im Jahr 2025 gesamthaft CHF 24‘290.95 an Staats- und Gemeindesteuern. Dies setzt sich wie folgt zusammen (exkl. Personalsteuer):

·        Einfache Staatssteuer: CHF 11‘194.00

·        Staatssteuer Zürich: CHF 10‘970.10 (98% der einfachen Staatssteuer)

·        Gemeindesteuer Stadt Zürich: CHF 13‘320.85 (119% der einfachen Staatssteuer)

Die gleiche natürliche Person zahlt unter gleichen Bedingungen im Jahr 2026 (ohne Berücksichtigung der Anpassung der Tarifstruktur aufgrund der Bereinigung der kalten Progression) gesamthaft CHF 23‘955.15 an Staats- und Gemeindesteuern. Dies setzt sich wie folgt zusammen (exkl. Personalsteuer):

·        Einfache Staatssteuer: CHF 11‘194.00

·        Staatssteuer Zürich: CHF 10‘634.30 (95%der einfachen Staatssteuer)

·        Gemeindesteuer Stadt Zürich: CHF 13‘320.85(119% der einfachen Staatssteuer)

Die effektive Steuerreduktion in diesem Beispiel beträgt somit CHF 335.80, was rund 1.38% der ursprünglichen Steuerlastentspricht (nicht berücksichtigt ist dabei die Direkte Bundessteuer) und somit nicht 3%. Der Prozentsatz variiert je nach Wohngemeinde leicht, da die Gemeindesteuer im Verhältnis zur Kantonssteuer anders ins Gewicht fallen kann als dargestellt.

Fazit

Die Steuersenkung im Kanton Zürich ist real und spürbar – aber weniger spektakulär, als der Begriff «3 % Steuersenkung» vermuten lässt. In der Praxis resultiert je nach Einkommens- und Wohnsituation eine Entlastung von rund 1.4 % der Staats- und Gemeindesteuerlast.